SAR Koordination

SAR Koordination

MRCC (auch RCC oder JRCC) - "Maritime Rescue Coordination Centre", Seenotleitstelle. Zentrale Such- und Rettungsbehörde eines Staates, koordiniert und führt SAR-Einsätze.

Eine Seenotleitstelle (Maritime Rescue Coordination Centre, MRCC) ist eine staatliche Behörde, die für die Koordination von Such- und Rettungseinsätzen innerhalb einer definierten Search-and-Rescue-Region (SRR) zuständig ist. Rechtsgrundlage ist das Internationale Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See von 1979 (SAR-Übereinkommen), das Küstenstaaten verpflichtet, Rettungsleitstellen einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe empfangen und Rettungseinsätze in ihren Zonen koordinieren können.

Das globale SAR-System teilt die Weltmeere in SRRs auf, deren Ausdehnung die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Global SAR Plan präzise festlegt. Innerhalb jeder SRR ist der zuständige Staat verpflichtet, Such- und Rettungsdienste zu koordinieren und bereitzustellen. Das System soll lückenlose geografische Abdeckung gewährleisten, damit Seenotfälle überall auf der Welt erkannt und Menschen in Gefahr gerettet werden können.

Die Staaten organisieren diese Zuständigkeit unterschiedlich. Manche unterhalten gemeinsame Leitstellen für Land- und Seenotrettung, sogenannte JRCCs (Joint Rescue Coordination Centres). Andere betreiben eigene maritime Zentren, MRCCs. Einige, wie Italien, haben eine nationale Koordinationsstelle: die italienische Seenotleitstelle in Rom (IMRCC), zuständig für die SAR-Zone im zentralen Mittelmeer.

Gerät ein Boot in Seenot, muss die für die SRR zuständige MRCC das nächstgelegene verfügbare Schiff zum Einsatzort dirigieren, ob staatliche Küstenwache, Handelsschiff oder NGO-Rettungsschiff. Ein SAR Mission Coordinator (SMC) überträgt die Koordination vor Ort vorübergehend an das assistierende Schiff. Rechtlich abgeschlossen ist der Einsatz erst, wenn die Überlebenden an einem sicheren Ort an Land gebracht wurden. Was ein sicherer Ort ist, muss im Einzelfall geprüft werden, unter Berücksichtigung des Refoulement-Verbots: Ein Hafen, in dem Menschen Verfolgung, Folter oder willkürliche Haft drohen, kommt nicht infrage. Nach diesem Maßstab ist Libyen kein sicherer Ort.

MRCC Rom (IMRCC) und das Versagen der Koordination

Die IMRCC trägt die Hauptverantwortung für eine der aktivsten und tödlichsten Meereszonen der Welt. In der Praxis hat sie ihre rechtlichen Pflichten systematisch verfehlt. Seit dem im Jahr 2018, die EU und Italien die Schaffung der libyschen SAR-Zone ermöglichten, hat das MRCC Rom die Koordinationshoheit schrittweise an die libyschen Behörden abgetreten und die eigene Zone direkter Verantwortung auf einen schmalen Gürtel um Lampedusa reduziert. In der maltesischen SAR-Zone verzögert oder verweigert RCC Malta routinemäßig die Koordination von Rettungen, während es Pushbacks by proxy ermöglicht.

Die Luftüberwachung von Frontex wird genutzt, um Boote in Seenot zu orten und ihre Koordinaten an die sog. libysche Küstenwache weiterzugeben, die die Menschen abfängt und nach Libyen zurückzwingt, mit Wissen und oft unter direkter Koordination von MRCC Rom. Das stellt nach Einschätzung des CivilMRCC und zahlreicher Rechtsexpert:innen eine systematische Verletzung der Rettungspflicht, des Refoulement-Verbots und der internationalen Menschenrechte dar.

Das Civil MRCC: Koordinations- und Dokumentationsplattform für Menschen in Seenot

Als direkte Antwort auf dieses Versagen haben zivilgesellschaftliche Akteure das Civil Maritime Rescue Coordination Centre (CMRCC) gegründet: eine Koordinations- und Dokumentationsplattform, die die Lücke füllen soll, die die staatlichen Behörden hinterlassen haben. Das CMRCC unterstützt die zivile Rettungsflotte, vermittelt die Kommunikation zwischen NGO-Schiffen und der Alarm-Phone-Hotline, dokumentiert Seenotfälle und hält die Küstenstaaten zu ihren rechtlichen Verpflichtungen an. Es ist kein Ersatz für staatliche Verantwortung. Es ist der Beweis ihrer Abwesenheit.

Die folgenden vier Prinzipien definieren den rechtlichen Rahmen, den die Staaten einzuhalten verpflichtet sind, und den sie systematisch verletzen:

1. Die Pflicht zur Hilfeleistung auf See
Universell und bedingungslos, bindend für alle Schiffe, staatlich wie privat. UNCLOS Art. 98 und SOLAS Regel 33 verpflichten jede:n Schiffsführer:in, mit Höchstgeschwindigkeit jedem Menschen in Seenot zu Hilfe zu kommen, unabhängig von Nationalität oder Status. Diese Pflicht kann nicht durch politische Erwägungen, Grenzschutzmandate oder Anweisungen staatlicher Behörden außer Kraft gesetzt werden.

2. Die Pflicht zur Koordination von SAR-Einsätzen
Staaten sind nach dem SAR-Übereinkommen verpflichtet, Rettungseinsätze in ihren Zonen zu organisieren und zu koordinieren. Die systematische Übertragung dieser Pflicht an die sog. libysche Küstenwache, eine Struktur, die nachweislich Menschenrechtsverletzungen begeht, ist ein Bruch dieser Verpflichtung.

3. Sicherer Ort
Ein SAR-Einsatz ist erst abgeschlossen, wenn die Überlebenden an einen sicheren Ort gebracht wurden. Libyen, wo willkürliche Haft, Folter und Ausbeutung als systematisch dokumentiert sind, erfüllt diesen Standard nicht. Die Koordination von Rückführungen nach Libyen verletzt daher internationales See- und Menschenrecht.

4. Die Illegalität der EU-Libyen-Kooperation
Die Zusammenarbeit von EU-Institutionen, EU-Mitgliedstaaten und libyschen Behörden beim Abfangen und Zurückbringen von Menschen nach Libyen verstößt gegen das Refoulement-Verbot, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Verpflichtungen aus dem Hirsi-Jamaa-Urteil (EGMR, 2012). Das ECCHR hat auf dieser Grundlage eine Beschwerde beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht.


Sources

CivilMRCC
https://civilmrcc.eu/about/

SOS Méditerranée: „RCC, JRCC, MRCC: die Aufgaben einer Rettungsleitstelle", Dezember 2024
https://sosmediterranee.de/aktuelles/rcc-jrcc-mrcc-die-aufgaben-einer-rettungsleitstelle

UNCLOS Art. 98; SOLAS Regel 33, Kapitel V; SAR-Übereinkommen 1979

EGMR: Hirsi Jamaa und andere gegen Italien, Große Kammer, 2012
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-109231

ECCHR: „Interceptions of migrants and refugees at sea"
https://www.ecchr.eu/en/case/interceptions-of-migrants-and-refugees-at-sea/

Glossary