Pushbacks by Proxy – die sog. libysche Küstenwache als Europas ausgelagerte Grenze
Ein Pushback ist die gewaltsame Zurückweisung von Menschen, die eine Grenze zu überqueren versuchen, ohne individuelle Prüfung ihres Schutzbedarfs. Eine Praxis, die nach internationalem Recht illegal ist.
Seit der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 in Hirsi Jamaa gegen Italien urteilte, dass EU-Mitgliedstaaten auf See abgefangene Menschen nicht direkt nach Libyen zurückbringen dürfen, entwickelten die europäischen Institutionen eine Alternative: Sie würden es nicht selbst tun. Sie würden andere dafür bezahlen, es für sie zu tun.
Das ist die Logik dessen, was sich als Pushbacks by proxy bezeichnen lässt, als Pushbacks durch Stellvertreter. Die sog. libysche Küstenwache (LYCG), ein Konglomerat milizennaher, halbstaatlicher Einheiten, wurde von EU-Institutionen und Mitgliedstaaten ausgebildet, ausgerüstet, finanziert und koordiniert, um Menschen in Bewegung in internationalen Gewässern abzufangen und nach Libyen zurückzubringen. Die EU entledigte sich damit der direkten rechtlichen Verantwortung für die folgenden Menschenrechtsverletzungen, während sie der operative Architekt des Systems blieb.
Die Konstruktion dieses Stellvertreters war gezielt und ist dokumentiert. Nachdem das Hirsi-Urteil direkte EU-Pushbacks nach Libyen verboten hatte, wurden Maßnahmen entwickelt, um die Verschleppungen ohne direkten europäischen Kontakt mit den fliehenden Menschen fortzusetzen. Was folgte, war ein Jahrzehnt institutioneller Investition: Patrouillenboote, Trainingsprogramme, Koordinationszentren, Überwachungsdaten aus Frontex-Drohnen und über 465 Millionen Euro an EU-Geldern, viereinhalbmal mehr als sämtliche EU-Investitionen in Libyens wirtschaftliche Entwicklung, Gesundheit, Verwaltung und Bildung zusammen.
Die Schaffung einer libyschen Search-and-Rescue-Zone im Juni 2017 war das operative Herzstück. Sie übertrug die Koordinationshoheit über Rettungseinsätze in einem riesigen Gebiet internationaler Gewässer an die libyschen Behörden und gab der LCG damit den rechtlichen Vorwand, Boote abzufangen und zivilen Schiffen Anweisungen zu erteilen, einschließlich der Rettungsschiffe der NGOs. Italien und die EU entledigten sich zugleich der direkten Verantwortung für das, was danach geschah: Die Abgefangenen wurden in milizbetriebene Lager gebracht, in denen Folter, Erpressung, Zwangsarbeit, sexuelle Gewalt und willkürliches Töten systematisch waren, und es bis heute sind.
Die Männer, die diese Abfangaktionen durchführten, waren keine unabhängige Truppe. Kommandant Abd al-Rahman Milad, bekannt als „Bija", ehemals Chef der Küstenwache in Zawiya, nahm an offiziellen Treffen mit dem italienischen Innenministerium teil, während er zugleich in einem Bericht des UN-Sicherheitsrats der Verbrechen gegen die Menschlichkeit beschuldigt und mit der Versenkung von Booten Geflüchteter in Verbindung gebracht wurde. Er wurde wegen Menschenhandels verhaftet, dann freigelassen. Das System, das ihn hervorgebracht hatte, erhielt weiter EU-Gelder.
Zahlreiche internationale Gremien haben die Praxis verurteilt. Der UN-Sicherheitsrat, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der UN-Ausschuss gegen Folter, der UN-Menschenrechtsausschuss und das Verwaltungsgericht in Trapani haben die Praktiken des MoU für unvereinbar mit internationalem Recht befunden. Der Internationale Strafgerichtshof erhielt eine Beschwerde. Die Finanzierung lief weiter.
Sources
EGMR: Hirsi Jamaa und andere gegen Italien, Große Kammer, 2012
https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-109231
ECCHR: „Interceptions of migrants and refugees at sea"
https://www.ecchr.eu/en/case/interceptions-of-migrants-and-refugees-at-sea/
Sea-Watch: „Violence at Sea 2016–2025"
https://sea-watch.org/en/60-libyan-attacks-at-sea