Der Kinsa-Fall
Im Zentrum steht der Prozess gegen O.B., eine Frau, die 2019 mit Tochter und Nichte am Flughafen Bologna ankam, mit gefälschten Pässen, auf der Suche nach Schutz. Angeklagt wegen „Schmuggels" drohten ihr bis zu fünf Jahre Haft.
Ein einzelner Fall hat eine der weitreichendsten Anfechtungen der europäischen (Anti-)Migrationsgesetze bis heute ausgelöst.
O.B., eine kongolesische Frau, kam im August 2019 am Flughafen Bologna an, begleitet von ihrer 8-jährigen Tochter und ihrer 13-jährigen Nichte, mit gefälschten Pässen, um in Italien Schutz zu suchen. O.B. wird die Beihilfe zur unerlaubten Einreise der beiden Mädchen vorgeworfen, ihr drohen bis zu fünf Jahre Haft.
O.B.s Verteidigerin Francesca Cancellaro erkannte in dem Verfahren die Verletzung einer ganzen Reihe von Grundrechten ihrer Mandantin. Im Zuge des Verfahrens in Bologna beantragte sie deshalb eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Vorabentscheidung: Der EuGH sollte den EU-Rechtsrahmen prüfen, der die Mitgliedstaaten zur Kriminalisierung der Beihilfe zur unerlaubten Einreise verpflichtet (das sogenannte „Facilitators Package"), und dessen Vereinbarkeit mit der EU-Grundrechtecharta bewerten. Der vorsitzende Richter am Gericht von Bologna gab dem Antrag statt und legte die Sache dem EuGH vor. Der Ausgang könnte weitreichende Folgen für das EU-Recht wie für die nationalen Rechtsordnungen haben: eine Neubewertung nationaler Gesetze in der gesamten EU, mit Auswirkungen auf Hunderte laufende „Beihilfe"-Verfahren ebenso wie auf Urteile in abgeschlossenen Fällen.
Dies ist ein historischer Moment, in dem ein Rechtsorgan der Europäischen Union die Gelegenheit hat, einen Widerspruch zu beheben, der viel zu lange angedauert hat. Einen Widerspruch, der, wie wir seit Jahren gemeinsam mit einer wachsenden Zahl von Politiker:innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aufzeigen, das Leben Tausender Menschen erschüttert und oft sogar zerstört hat.
Die Website kinsa-case.eu bietet Zugang zu relevanten Dokumenten, Studien und Rechtstexten, die den Fall selbst wie auch die „Beihilfe-Gesetze" der EU kritisch beleuchten: Kritiken, Konsequenzen, Stimmen von Betroffenen, Anwält:innen, Forschenden, Aktivist:innen und Organisationen.
Nachtrag: das Urteil
Am 18. Juni 2024 verhandelte die Große Kammer des EuGH den Fall (C-460/23), am 3. Juni 2025 erging das Urteil, ein Meilenstein: Der Gerichtshof stellte klar, dass die Anti-Schmuggel-Gesetzgebung der EU die Grundrechte nicht verletzen darf. Die Kriminalisierung der „Beihilfe" findet dort ihre Grenze, wo Menschen aus humanitären Gründen handeln, oder schlicht als Familie: Eine Mutter, die ihr eigenes Kind über eine Grenze bringt, ist keine Schleuserin.
Für O.B. bedeutete das Urteil das Ende eines mehr als fünfjährigen Verfahrens: Ein italienisches Gericht ließ in der Folge sämtliche Vorwürfe gegen sie fallen.
Die Bedeutung des Falls reicht weit über den Einzelfall hinaus. Das Urteil setzt den Maßstab, an dem sich nun nationale „Beihilfe"-Gesetze in der gesamten EU messen lassen müssen, einschließlich Artikel 12 des italienischen Einwanderungsgesetzes, auf dem auch die Anklage gegen die Iuventa-Crew beruhte. Und es fällt mitten in die laufende Reform des EU-„Facilitators Package": Die Kommission kann die Grundrechtsschranken, die der EuGH formuliert hat, nicht mehr ignorieren.