Hirsi Jamaa u.a. gegen Italien, 2012

Hirsi Jamaa u.a. gegen Italien, 2012

In einem wegweisenden Urteil entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), dass Italiens Pushbacks nach Libyen gegen das Refoulement-Verbot und das Folterverbot verstießen.

Am 6. Mai 2009 stoppten drei Schiffe der italienischen Zoll- und Finanzpolizei (Guardia di Finanza) ein Boot mit 231 Migrant:innen (191 Männer und 40 Frauen), das von Libyen aus Richtung italienischer Küste unterwegs war. Es wurde etwa 35 Meilen südlich von Lampedusa auf hoher See angehalten, in der maltesischen SAR-Zone. Die Passagier:innen wurden auf die italienischen Schiffe übernommen und nach Libyen zurückgebracht, ohne Identifizierung, ohne Prüfung ihrer Asylgründe. Einen Monat später reichten die Zurückgewiesenen Klage gegen Italien beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein, und gewannen.

Der EGMR befand Italien des Verstoßes gegen das Verbot der Kollektivausweisung (Art. 4, Protokoll 4 EMRK) und gegen das Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung (Art. 3 EMRK) für schuldig.

Das Urteil setzte einen bindenden Präzedenzfall: Gerettete oder abgefangene Personen müssen an einen sicheren Ort gebracht werden, und Staaten bleiben auch außerhalb ihres eigenen Territoriums für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich (extraterritoriale Jurisdiktion).


Völkerrechtliche Verpflichtungen aus Seerecht und Menschenrechten

Das Hirsi-Urteil bekräftigte bereits bestehende internationale Verpflichtungen:

  • SRÜ (Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen, UNCLOS): Pflicht zur Rettung von Menschen in Seenot.
  • SOLAS (Internationales Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See) und SAR-Übereinkommen (Internationales Übereinkommen über den Such- und Rettungsdienst auf See): Gerettete müssen an einen sicheren Ort gebracht werden.
  • Genfer Flüchtlingskonvention (1951): Refoulement-Verbot, niemand darf an einen Ort zurückgebracht werden, an dem Verfolgung, Folter oder unmenschliche Behandlung drohen.
  • EMRK: Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung (Art. 3) und Verbot der Kollektivausweisung (Art. 4, Prot. 4).

Zusammengenommen verbieten diese Verpflichtungen, auf See gerettete Menschen in unsichere Länder (wie Libyen) zurückzubringen, und verpflichten die europäischen Staaten, den Zugang zu Asylverfahren zu gewährleisten.

Italiens Antwort war die Umstellung seines Grenzregimes auf Pushbacks by proxy, über den Italien-Libyen-Deal und die sog. libysche Küstenwache. Das Urteil prägte das folgende Jahrzehnt der Kämpfe um Bewegungsfreiheit im Mittelmeer.

 

Quellen

Hirsi Jamaa and Others v. Italy (27765/09), Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Große Kammer, Urteil, Straßburg, 23. Februar 2012
https://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-109231

Wikipedia: Case of Hirsi Jamaa and Others v. Italy
https://en.wikipedia.org/wiki/Case_of_Hirsi_Jamaa_and_Others_v._Italy

Amnesty International: „Italy: ‚Historic' European Court judgment upholds migrants' rights"
https://www.amnesty.org/en/latest/news/2012/02/italy-historic-european-court-judgment-upholds-migrants-rights/

Forensic Oceanography: „Mare Clausum" (2018)
https://content.forensic-architecture.org/wp-content/uploads/2019/05/2018-05-07-FO-Mare-Clausum-full-EN.pdf 

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