Day #1

21.05.2022
Trial Monitoring Report
Press Release

Erste Anhörung – Wirksame Zustellung der Benachrichtigung der Angeklagten und Zugang unabhängiger Beobachter:innen

Die erste Verhandlung im Vorverfahren begann um 10:30 Uhr am Gericht in Trapani und dauerte rund drei Stunden. Die vier Iuventa-Angeklagten, Kathrin Schmidt, Dariush Beigui, Sascha Girke und Uli Tröder, waren vor Ort, aber nur drei betraten den Gerichtssaal. Dariush Beigui blieb draußen: Er befand sich in Quarantäne vor seinem nächsten Seenotrettungseinsatz. Die übrigen 17 Angeklagten des Verfahrens waren nicht vor Ort, sondern wurden in der Verhandlung von ihren Anwält:innen vertreten. Wenige Gehminuten vom Gericht entfernt zeigten rund 80 Unterstützer:innen der Angeklagten ihre Solidarität am Hafen von Trapani, gegenüber der noch immer beschlagnahmten Iuventa, flankiert von Journalist:innen und Polizei.

Mitglieder des Prozessbeobachtungsteams warteten vor dem Gericht auf die Entscheidung des vorsitzenden Richters über den Zugang von Beobachter:innen zur Verhandlung. Letztlich wurde uns der Zugang verweigert. Unsere Notizen stützen sich daher auf Interviews und öffentliche Statements der Angeklagten und mehrerer Verteidiger:innen vor dem Gerichtsgebäude.

In der Verhandlung plädierte Nicola Canestrini, Verteidiger der Iuventa-Angeklagten, für den Zugang der Prozessbeobachter:innen im Namen der Transparenz des Verfahrens: „Geheime Justiz ist eine Justiz der Diktaturen, nicht der Demokratien und des Rechtsstaats." Der vorsitzende Richter und alle anwesenden Verteidiger:innen stimmten der Anwesenheit der Öffentlichkeit zu, doch auf Einspruch der Staatsanwaltschaft wurde die Prozessbeobachtung für diese Verhandlung nicht zugelassen. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die italienische Strafprozessordnung sehe keine spezifische Rolle für Prozessbeobachter:innen vor, und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlange öffentlichen Zugang nur dort, wo im Verfahren über Schuld oder Unschuld entschieden werde. Canestrini widersprach dieser Begründung: „Die Verhandlung im Vorverfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Rechte der Angeklagten zu schützen, nicht die der Staatsanwaltschaft. Es sollten die Angeklagten sein, die entscheiden, ob sie eine öffentliche Beobachtung der Verhandlung wünschen." Die Staatsanwaltschaft erklärte sich bereit, den Antrag der Beobachter:innen für die folgenden Verhandlungen erneut zu prüfen.

Die Iuventa-Verteidigung machte zudem geltend, dass die Staatsanwaltschaft es versäumt hatte, den Angeklagten zwei entscheidende Verfahrensschritte wirksam zuzustellen (d.h. formgerecht zu benachrichtigen, Anm. Iuventa): den Abschluss der Ermittlungsphase und den Termin der ersten Verhandlung im Vorverfahren. Nach italienischem Strafprozessrecht haben Angeklagte nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen 20 Tage Zeit, bestimmte Anträge zu stellen, etwa von Polizei oder Justizbehörden vernommen zu werden, Zeug:innen aus der Verfahrensakte durch die Verteidigung befragen zu lassen oder weitere Informationen in die Akte einzubringen.

Wie Verteidigerin Francesca Cancellaro argumentierte, hätte die Staatsanwaltschaft nach einer derart langen Ermittlung Zeit gehabt, das Verfahrensrecht ordnungsgemäß einzuhalten; es wäre nicht angemessen, das Verfahren nun zu beschleunigen. „Wenn der Preis für einen schnelleren Prozess die Aufopferung der Rechte der Angeklagten ist, dann ist das nicht fair. Der Respekt vor den Rechten unserer Mandant:innen und ihre Unschuld an den Taten, die ihnen vorgeworfen werden, sind zwei Teile derselben Frage." Canestrini ergänzte, die Zustellung sei an die Verteidigung erfolgt, nicht aber an die Angeklagten selbst: „Wenn die italienische Prozessordnung sagt, dass den Angeklagten persönlich zugestellt werden muss, dann muss ihnen persönlich zugestellt werden. Das ist nicht in meinem Interesse, es ist im Interesse der Justiz. Es sind ihre Regeln, sie müssen sich daran halten, genau wie wir." Die ordnungsgemäße Zustellung an Angeklagte ist ein Grundpfeiler fairer Verfahren: Systematisch marginalisierte Gruppen tragen in der Regel unverhältnismäßigen Schaden davon, wenn solche Verfahrensregeln verletzt werden, während privilegiertere Angeklagte sich oft darauf verlassen können, dass ihre Anwält:innen solche entscheidenden Informationen an sie weitergeben.

Es folgen zwei weitere Verhandlungen am 7. und 15. Juni. Am 7. Juni erhält die Staatsanwaltschaft Gelegenheit, auf die Einwände der Verteidigung zur Zustellung zu antworten; am 15. Juni entscheidet der Richter, ob das Verfahren in die Phase des Ermittlungsabschlusses zurückversetzt wird. Geschieht das, muss die Staatsanwaltschaft den Angeklagten erneut zustellen, und die Angeklagten haben wieder 20 Tage Zeit, zusätzliche Unterlagen in die Ermittlungsakte einzubringen. Entscheidet der Richter, mit der Verhandlung im Vorverfahren fortzufahren, ist die nächste Verhandlung für den 5. Juli angesetzt.

Findet die Verhandlung am 5. Juli statt, will die Verteidigung außerdem die Angemessenheit der Dolmetschung für die Angeklagten im Gerichtssaal anfechten. Alle drei bei der ersten Verhandlung am 21. Mai anwesenden Iuventa-Crewmitglieder teilten sich eine:n einzige:n Dolmetscher:in ohne ausreichende fachliche Qualifikation. Zwar konnte die Verteidigung zentrale Fragen für die Angeklagten übersetzen, doch Canestrini ist besorgt, dass viele Angeklagte in Italien diesen Luxus nicht haben: „In den Gerichtssälen Italiens werden jeden Tag Angeklagte vor Gericht gestellt, ohne überhaupt zu verstehen, was ihnen vorgeworfen wird." Am 21. Mai waren keine weiteren Angeklagten im Gerichtssaal anwesend; sollten sie es bei den folgenden Verhandlungen sein, müssen auch sie Zugang zu angemessener Dolmetschung erhalten.

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